Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat über die Regelung zur Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Marco Bülow:
Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz kann der Ausbau der Offshore-Windenergie beginnen. Damit kommt endlich eine Technologie in Schwung, die notwendige zukunftssichere Arbeitsplätze schafft und eine wichtige Säule im Kampf gegen den Klimawandel darstellt.
Im Vorfeld der Willensbildung im Bundesrat hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) eine eher unrühmliche und zweifelhafte Rolle gespielt. Zuerst schadet die Landesregierung dem Gemeinwohl von Nordrhein-Westfalen und bedroht Arbeitsplätze im Stahlbau und der Maschinenbauindustrie, in dem sich die Landes-Energieministerin Christa Thoben via Pressemitteilung gegen die im Gesetz vorgesehene Offshore-Regelung ausspricht.
Mit der geforderten Anrufung des Vermittlungsausschusses durch NRW und drei weitere Bundesländer und der beabsichtigten Streichung der vom Bundestag beschlossenen Regelung zur Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz drohte der Ausbau der Offshore-Windenergie wieder verzögert zu werden. Dass dabei aber vor allem die in NRW ansässige Stahl- und Maschinenbauindustrie profitieren wird, schien der schwarz-gelben Landesregierung entgangen zu sein – „Made in NRW“ hat in der Windbranche einen großen Stellenwert. Mit mehr als zweitausend Unternehmen und mehreren zehntausend Arbeitsplätzen ist NRW der Standort für die Zuliefererindustrie der Windbranche und kann von einem nun beginnenden Ausbau der Offshore-Windenergie vor Deutschlands Küsten nur profitieren. Doch dessen ungeachtet betrieb die NRW-Landesregierung eine engstirnige Klientelpolitik für die Interessen eines großen Stromkonzerns, der seit Jahren versucht, den Ausbau Erneuerbarer Energien und das Aufkommen neuer und damit unabhängiger Stromanbieter zu stoppen oder zumindest zu verzögern.
Zum Glück aber hat eine Mehrheit der Bundesländer die Chancen der neuen Gesetzesregelung erkannt und dem Gesetz in der heutigen Sitzung des Bundesrates zugestimmt. Anscheinend hat auch die NRW-Landesregierung ihre Fehleinschätzung erkannt, da nur drei Länder (Bayern, Baden-Württemberg und Saarland) sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert haben. Mit dem Ausbau der Offshore-Windkraft wird nicht nur eine neue Branche aufgebaut und damit Deutschland die Möglichkeit eröffnet, auf diesem innovativen Zukunftsmarkt eine Führungsrolle einzunehmen. Vielmehr wird hier ein weiterer Schritt zum Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaverträglichen Energieversorgung gemacht. So kann Deutschland seine Vorreiterposition beim Klimaschutz und beim Ausbau Erneuerbarer Energien weiter festigen.