Ist der klassische Ferraris-Stromzähler bald überflüssig?
Smart Meter sind Energiemengenzähler, die den tatsächliche Energieverbrauch (z.B. Strom, Erdgas, Wärmemenge) und die tatsächliche Nutzungszeit in einem Haushalt aufzeichnen und gegebenenfalls an den jeweiligen Energieversorger weiterleiten.
Baut man ein neues Haus oder steht eine Totalsanierung an, müssen gem. Energiewirtschaftsgesetz seit Anfang 2010 für den Betreiber kostenneutral intelligente Strom- bzw. Gaszähler vom Netzbetreiber(Versorger) eingebaut werden. Alle anderen Kunden müssen, wenn sie die Geräte haben möchten, diese digitalen Verbrauchszähler im Augenblick noch bezahlen.
Eine Fernauslesung vom Versorger ist nicht zwingend notwendig.
Möglicher Vorteil für den Betreiber/Verbraucher
Theoretisch ist es möglich, Energieverbraucher (z.B. Waschmaschinen, Heizungen) beispielsweise per Funk oder über die Stromleitung (Powerline Prinzip), in Betrieb zu setzen wenn der Strom gerade preiswert ist. Entsprechende Tarife vorausgesetzt, bewirkt das eine beträchtliche Ersparnis. Letztlich gibt es aber keine genormte Technik um das zu bewirken und die entsprechenden Tarife gibt es häufig noch nicht.
Möglicher Vorteil für den Energieversorger
Der Einsatz von „smart metern“ ermöglicht es, entsprechende Infrastruktur vorausgesetzt, ein intelligentes Stromnetz (engl. Smart Grid) zu betreiben. Dieses umfasst die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Kraftwerken, Speichern, elektrischer Verbraucher und Netzen. Ziel ist es, die möglichst effizientesten Energieerzeuger in der derzeit benötigten Menge zu betreiben. Dieses erhöht den Gesamtwirkungsgrad und damit die entsprechende Marge des Betreibers.
Noch ungeklärt: Datenschutz
- Intelligente Zähler machen den Endverbraucher zum gläsernen Kunden. Es ist aus den sich ergebenden Diagrammen der Verbräuche sehr einfach herauszufinden wann der Betreiber im Haus ist, wann die Kaffeemaschine oder der Fernseher läuft.
- Theoretisch ist es auch denkbar Befehlssignale für einzelne Verbraucher zu simulieren und beispielsweise eine Alarmanlage zu deaktivieren.
- Die Steuerung der Geräte kann unbemerkt abgeändert werden (ein sogennantes Firmware-Update) und dann andere Daten als ursprünglich beschrieben übertragen.
Die datenschutzrechtlichen Bedenken sollen die neuen Techniken nicht verhindern. Wichtig ist es die Gefahren solcher Technologien aufzuzeigen.
Weitere Informationen
SPD Schwachhausen Süd/Ost
Arbeitskreis Energie
Stefan Pastoor
pastoor@spd-schwachhausen.de
Sehr geehrter Herr Pastoor
Es ist theoretisch möglich, Energieverbraucher (z.B. Waschmaschinen, Heizungen) beispielsweise per Funk oder über die Stromleitung (Powerline Prinzip), in Betrieb zu setzen wenn der Strom gerade preiswert ist.
–> Nur, es gibt heute keine Verbindung zwischen dem sogenannten „intelligenten Zähler“ (der garnicht intelligent ist) und z. B. Waschmaschinen oder anderen Geräten. Dies ist bisher Wunschdenken und wird in einigen wenigen Testgebieten erforscht.
Es kursiert immer wieder, leider auch bei Ihnen, dass verifiziert werden kann, ob eine Kaffemaschine oder ein Fernsehgerät eingeschaltet ist. Es gibt auch die Phantasien, dass festgestellt werden kann, wieviele Personen sich in einem Haushalt aufhalten. Wie bitte soll dies über diesen Zähler festgestellt werden?
–> Dies ist nicht möglich, da es
a) keine Verbindung zwischen den Geräten gibt.
b) über den minimalen Verbrauch einzelne Geräte nicht identifizieren lassen.
Beispiel: 1 Single verbraucht ca. 2500 KwH im Jahr, geteilt durch 365 Tage. Dies heruntergebrochen auf 1/4 Stundenwerte. Wie wollen Sie da einzelne Geräte zuordnen?
Firmware wird auf Geräte aufgespielt, wenn ein definierter technischer update durchgeführt werden muss oder z. B. ein Gerät ausgefallen ist. Dies hat mit der Steuerung von Geräten überhaupt nichts zu tun. Welche Daten übertragen werden dürfen, ist festgelegt. Hier kann nicht willkürlich gehandelt werden.
mit freundlichen Grüßen