Antrag Nummer 2011/02
Der Beirat Schwachhausen möge beschliessen
Auf den Nebenfahrbahnen der Kurfürstenallee von der Unterführung Nähe Belfortstraße bis zur Kreuzung mit der Kirchbachstraße stadtauswärts und von der Kreuzung mit der Kirchbachstraße bis zur Unterführung Nähe Orleansstraße stadteinwärts wird zur Optimierung der Unfallprävention die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Begründung
In den Nebenanlagen ist die Fahrstraße in 3 Zonen aufgeteilt: Fahrbahn für den motorisierten Verkehr, den Fahrradverkehr und den Parkstreifen. Eine räumliche Erweiterung ist nicht möglich. Auf dem Parkstreifen stehen insbesondere tagsüber häufig Liefer- oder Handwerkerfahrzeuge, die wegen der Fahrzeugbreite oftmals einen Teil des Fahrradstreifens mit benutzen müssen, was den Raum für den Fahrradverkehr einschränkt. Da auch der Raum zwischen Fahrradstreifen und Mauer/Gitter zur Hauptanlage (Hochstraße) für Busse und Lkw äußerst eng bemessen ist, kommt es immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen. Diese können durch ein Tempolimit auf 30 km/h verringert werden. Da die mit Lichtzeichen regulierte Kreuzung Kurfürstenallee/Kirchbachstraße nur kurze Phasen für die Kurfürstenallee aufweist, würden sich verlängerte Fahrzeiten des motorisierten Verkehrs insgesamt eher nicht ergeben.
Stefan Pastoor
SPD Fraktion im Beirat Schwachhausen
Oktober 2011