Antrag aus dem AK Energie
Der Unterbezirk Bremen- Stadt möge beschliessen:
Der Unterbezirk Bremen Stadt fordert die zuständigen Stellen auf die Landesbauordnung und die Feuerungsverordnung des Landes Bremen derart zu verändern, dass Nahwärmekonzepte für neu zu bauende Gebäude und bestehende Gebäude die verändert werden vordringlicher umzusetzen sind als im Erneuerbare- Energien- Gesetz 2011 gefordert ist.
In den Verordnungen wird festgelegt dass für solche Bauten eine zentrale Beheizung derart zu planen ist, dass
1. Nahwärmeleitungen zu den direkten Nachbarn zu planen sind die bez. der Dimensionierung in der Lage sind gem. den Regeln der Technik die Wärmelast der
direkt verbundenen benachbarten Gebäudes abzudecken bzw. durchzuleiten.
2. Aufstellräume und techn. Anlagen für Beheizungen vorzusehen sind die unter 1 def. entsprechende Wärmelast erzeugen können.
3. Vorrichtungen für Wärmemengenmessungen enthalten um eventuelle Wärmelieferungen an das nächststehende Gebäude zu zählen.
Begründung/ Erläuterung
Bei einer dezentralen Energieerzeugung wird elektrische Energie und/ oder Wärmeenergie verbrauchernah meistens aus fossilen Energieträgern (z.B. Erdgas, Heiöl EL) oder aus erneuerbaren Energien (z.B. thermische Solartechnik) erzeugt. Der Vorteil der dezentralen Energieerzeugung besteht darin das die Vermeidung von Leitungsverlusten den Wirkungsgrad erhöht. Dadurch werden Ressourcen eingespart.
Ein moderner Wärmeerzeuger zur Abdeckung des Wärmebedarfs mehrerer Gebäude hat i.d.R. einen höheren Nutzungsgrad als mehrere kleinere die jeweils in den Gebäuden errichtet sind. Auch dadurch können Ressourcen/ Verbrauchskosten/ Investitionen/ CO2- Emmission eingespart werden. Geeichte Wärmemengenzähler arbeiten präzise und sind preiswert.
Die Gebäudestruktur in Bremen ist geprägt durch Reihenhäuser und Mehrfamilienäuser. Die Gebäude stehen meistens nahe beeinander. Nahwärmeleitungen sind somit kurz und ohne grossen technischen Aufwand herzustellen.
Durch die Veränderungen der Verordnungen ist es in Zukunft technisch möglich umweltfreundliche Nahwärmekonzepte umzusetzen. Die Errichter von Heizungsanlagen werden verpflichtet technische Vorkehrungen für Nahwärmekonzepte mindestens zu planen. Dadurch werden i.d.R. noch keine bzw. geringe zusätzlichen Kosten für den Investor entstehen. Schliessen sich mehrere Betreiber von einzelnen Anlagen zusammen um eine zentrale Anlage zu betreiben können erhebliche Investitionen und Betriebskosten eingespart werden.
Bremen, 19.02.2012 Stefan Pastoor
Quellen:
http://bremen.de/politik_und_staat/dokumentensuche/13181204&woher=multi
http://bremen.de/19194542
http://de.wikipedia.org/wiki/Dezentrale_Energieerzeugung