Wie kam es dazu und wie geht es weiter?
Am 14. Juni 2000 wurde durch die sozialdemokratische Regierung mit den Grünen ein Vertrag im Einvernehmen mit den Energieversorgungsunternehmen geschlossen, der vorsah, dass ab 2023 kein Atomstrom mehr in Deutschland erzeugt werden soll.
Durch die derzeitige schwarz/ gelbe Regierung wurde dieser Beschluss rückgängig gemacht.
Nachdem sie allerdings einsehen musste, das nach den verheerenden Atomunfällen in Japan, die Bevölkerung nicht länger bereit ist mit den Gefahren der Atomenergie zu leben, änderte sie „spontan“ ihre Meinung.
Am 08.07. 2011 hat der Bundesrat mit einer breiten Mehrheit die Änderung des Atomgesetzes und damit zusammenhängend weiterer 6 Gesetze beschlossen. Die wesentliche Nachricht ist, dass Ende 2022 keine Atomkraftwerke in Deutschland Strom produzieren.
Die von der Merkelregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wird damit von ihr selbst wieder rückgängig gemacht.
Für den Endverbraucher bedeutet diese Gesetzesänderung:
- Die finanzielle Ausstattung des „CO2- Sanierungsprogramms“ wird von 1 Mrd. € auf 5 Mrd. € erhöht. (2,2 Mrd. € jährliche Verfügbarkeit)
- Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden werden gefördert. Durch die Förderung durch die Bundesländer nehmen diese weniger Steuern ein. Diese werden durch den Bundeshaushalt ausgeglichen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf das Mietrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch. Dementsprechend sind diese Gesetze anzupassen.
- Es soll ein „nationales Forum Energiewende“ gebildet werden. Dazu soll ein Beauftragter des Bundesparlamentes bestimmt werden.
Die Bundesregierung wird per Beschluss beauftragt, Gesetze und Verordnungen, die mit dem Atomausstieg zu tun haben, entsprechend zu ändern.
Gesetze die geändert werden und die in Zukunft für Verbraucher extrem wichtige Grundlagen darstellen sind:
- Erneuerbare- Energien- Gesetz (-Strom und –Wärme)
- Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
- Gesetz zur Regelung von Ausgleichszahlungen für Betreiber von Stromnetzen, die durch / über die Fernleitungsnetze (Elektrizität) führen
- Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden
Jetzt gilt es einer Regierung, die nicht in der Lage ist Aufgaben zeitgerecht auch nur im Ansatz zu lösen, auf die Finger zu schauen um die aufgeführten Gesetze zu novellieren. Eine geordnete Klimawende ist abhängig von Rechtsicherheit für Investoren, Energieversorger, Netzbetreiber, Industrie und im besonderen auch für die Geräteindustrie und Verbraucher.
Unterbezirk Bremen-Stadt
Arbeitskreis Energie
Stefan Pastoor