Einladung zur öffentlichen Mitgliederversammlung
1. Oktober 2012, um 20 Uhr Treffpunkt Arche,
Schwachhauser Heerstraße 179
Dieses Urteil des Landgerichts Köln hat viele Gemüter erhitzt:
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgerichts grundsätzlich strafbar. Sie müsse als “rechtswidrige Körperverletzung” betrachtet werden, urteilte das Gericht.
- Muss man Beschneidungen aus religiösen Gründen tolerieren?
- Wird das Erziehungsrecht der Eltern hier nicht unzumutbar beeinträchtigt?
- Sind nur Beschneidungen unter Narkose zulässig und wenn sie medizinisch fachgerecht vorgenommen werden?
Viele Fragen, auf die uns keine schnellen Antworten einfielen. Deshalb möchten wir Euch einladen, dieses schwierige Thema gemeinsam zu diskutieren. Grundlage für die Diskussion ist die rechtliche Ausgangslage sowie die Begründungen aus religionsbezogener Sicht. Hierzu haben wir kompetente Gesprächspartner eingeladen.
Wir freuen uns auf die Diskussion mit Euch.
Mit solidarischen Grüßen,
Rainer Hamann Ferdinand Berghorn
(Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender)
T(0421) 244 95 08 T(0421) 491 90 33