Schlagwort-Archive: Datenschutz

Aufenthalt für Edward Snowden ermöglichen

SPD Schwachhausen Süd/Ost
Antrag für den Unterbezirksparteitag

Der Unterbezirkspartei möge beschließen und an den SPD-Parteivorstand sowie SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:

Ein Jahr NSA Skandal – Aufenthalt für Edward Snowden ermöglichen

Wir fordern den Parteivorstand sowie die SPD-Bundestagsfraktion auf:

Sich für einen sicheren und zeitlich unbegrenzten Aufenthalt von Edward Snowden in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen und auf allen politischen Ebenen im Sinne dieser Forderung tätig zu werden.

Begründung

Edward Snowden, US-Bürger und ehemaliger Mitarbeiter der NSA, hat sein sicheres Leben, aufgegeben um die Öffentlichkeit zu warnen.

Bisher veröffentlichte Dokumente belegen die Überwachungsstruktur westlicher Geheimdienste. Die Überwachung von Bürgern, Regierungen und Institutionen- auch befreundeter Staaten – ist festgestellt. In der Bundesrepublik Deutschland haben der US-amerikanische Geheimdienst der britische Geheimdienst GCHQ systematisch Meta- und Inhaltsdaten der elektronischen Kommunikation ausspioniert.

Die Grundrechte von Bürgern in Deutschland wurden und werden verletzt. Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist angegriffen.

Eine anlasslose Überwachung schafft ein Klima der Angst und des Misstrauens: abweichendes Verhalten und Individualität werden zum Anfangsverdacht.

Solche Programme sind nicht nur eine Bedrohung der Privatsphäre, sie bedrohen auch die Meinungsfreiheit und offene Gesellschaften.

Edward Snowden wird aufgrund seiner Veröffentlichungen von den Vereinigten Staaten von Amerika politisch verfolgt. Snowden hat sich um die Sicherheit Bürger und um die politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht.

Die Bundesrepublik Deutschland hat vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte die moralischen Pflicht, Warnern wie Edward Snowden einen sicheren und zeitlich unbefristeten Aufenthalt zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf bzw. hat die Affäre für beendet erklärt.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 7. Juli 2014 mit 21 Ja, 1 Nein bei 0 Enthaltungen.

Für den SPD Ortsverein Schwachhausen Süd/Ost
Rainer Hamann, MdBB, Vorsitzender

Arbeitnehmerdatenschutz – Neue Anforderungen

Diskussionveranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion

 

Die Bremer Datenschutzbeauftragte Dr. Imke Sommer wies darauf hin, daß nach §32 des Datenschutzgesetzes eine verdeckte Ermittlung erlaubt ist. Vorraussetzung muß allerdings ein begründeter Verdacht bei Verfehlungen des Arbeitnehmers vorliegen. Also wie in der Vergangenheit bei Lidl, Telekom und der Deutsche Bahn AG zur Überwachung ‚just for fun‘  geschehen ist illegal und hatte personelle Konsequenzen der verantwortlichen leitenden Angestellten zur Folge.

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Smart Meter – Was ist das? Wem nützt das?

Ist der klassische Ferraris-Stromzähler bald überflüssig?

Smart Meter sind Energiemengenzähler, die den tatsächliche Energieverbrauch (z.B. Strom, Erdgas, Wärmemenge) und die tatsächliche Nutzungszeit in einem Haushalt aufzeichnen und gegebenenfalls an den jeweiligen Energieversorger weiterleiten.

Baut man ein neues Haus oder steht eine Totalsanierung an, müssen gem. Energiewirtschaftsgesetz seit Anfang 2010 für den Betreiber kostenneutral intelligente Strom- bzw. Gaszähler vom Netzbetreiber(Versorger) eingebaut werden. Alle anderen Kunden müssen, wenn sie die Geräte haben möchten, diese digitalen Verbrauchszähler im Augenblick noch bezahlen.

Eine Fernauslesung vom Versorger ist nicht zwingend notwendig.

Möglicher Vorteil für den Betreiber/Verbraucher

Theoretisch ist es möglich, Energieverbraucher (z.B. Waschmaschinen, Heizungen) beispielsweise per Funk oder über die Stromleitung (Powerline Prinzip), in Betrieb zu setzen wenn der Strom gerade preiswert ist. Entsprechende Tarife vorausgesetzt, bewirkt das eine beträchtliche Ersparnis. Letztlich gibt es aber keine genormte Technik um das zu bewirken und die entsprechenden Tarife gibt es häufig noch nicht.

Möglicher Vorteil für den Energieversorger

Der Einsatz von „smart metern“ ermöglicht es, entsprechende Infrastruktur vorausgesetzt, ein intelligentes Stromnetz (engl. Smart Grid) zu betreiben. Dieses umfasst die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Kraftwerken, Speichern, elektrischer Verbraucher und Netzen. Ziel ist es, die möglichst effizientesten Energieerzeuger in der derzeit benötigten Menge zu betreiben. Dieses erhöht den Gesamtwirkungsgrad und damit die entsprechende Marge des Betreibers.

Noch ungeklärt: Datenschutz

  • Intelligente Zähler machen den Endverbraucher zum gläsernen Kunden. Es ist aus den sich ergebenden Diagrammen der Verbräuche sehr einfach herauszufinden wann der Betreiber im Haus ist, wann die Kaffeemaschine oder der Fernseher läuft.
  • Theoretisch ist es auch denkbar Befehlssignale für einzelne Verbraucher zu simulieren und beispielsweise eine Alarmanlage zu deaktivieren.
  • Die Steuerung der Geräte kann unbemerkt abgeändert werden (ein sogennantes Firmware-Update) und dann andere Daten als ursprünglich beschrieben übertragen.

Die datenschutzrechtlichen Bedenken sollen die neuen Techniken nicht verhindern. Wichtig ist es die Gefahren solcher Technologien aufzuzeigen.

Weitere Informationen

SPD Schwachhausen Süd/Ost
Arbeitskreis Energie
Stefan Pastoor

pastoor@spd-schwachhausen.de

SPD fordert Streichung des Kennzeichen-Screening-Paragrafen in Bremen

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Björn Tschöpe, kündigt eine Initiative zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes an. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Eine automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen per Videokamera ist laut Bundesverfassungsgericht nur mit klaren gesetzlichen Grenzen zulässig. Diese Vorraussetzungen erfüllt auch die Bremische Regelung nicht, daher besteht Handlungsbedarf“, so der SPD-Innenpolitiker. Tschöpe begrüßt die Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das BVerfG, weil sie die Informationssammelwut einschränkt.

Der Senat hat nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht einmal selbst die Notwendigkeit gesehen, entsprechende Geräte für ein Screening anzuschaffen. Wegen der kurzen Autobahnstrecken in Bremen besteht dafür auch kein Bedarf. „Nach der Entscheidung des BVerfG gibt es daher keinen Zweifel mehr daran, dass die entsprechende Regelung als bürgerrechtswidrig und überflüssig aus dem Polizeigesetz zu streichen ist.“, so Tschöpe. Die SPD-Fraktion wird ihrem Koalitionspartner noch zur nächsten Bürgerschaftssitzung eine entsprechende Gesetzesinitiative vorschlagen.