1.11.2021
Beschluss
Der Senat als zuständige Stelle wird aufgefordert, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Mobiliätseinschränkungen deutlich zu verbessen.
Insbesondere bei Baustellen im öffentlichen Raum muss bei der Einrichtung von Baustellen mehr auf Barrierefreiheit für den Fußverkehr geachtet werden.
Begründung
In ihrem Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt den Zugang zu Gebäuden, Straßen, Transportmitteln sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten zu gewährleisten.
Bei Transportmitteln wird das in Bremen gut umgesetzt, so zum Beispiel bei der Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen und dem Umbau von Haltestellen des ÖPNV und SPNV.
Die barrierefreie Einrichtung von Baustellen im Straßenraum wird teilweise deutlich vernachlässigt. Dabei mangelt es nicht an Richtlinien, sondern die Planung/Umsetzung ist oft schlecht und wird dem Anspruch einer Stadt der kurzen Wege nicht gerecht.
Für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen) stellen Umleitungen bei Baustellen wegen der Aufgabe eines Fußwegs eine Barriere dar.
Zwei Beispiele für Probleme aus dem Stadtteil Schwachhausen:
- Baustelle Schwachhauser Heerstraße zwischen Emmastraße und Schwachhauser Ring, Aufgabe des Fußweges, Umweg über zwei Ampeln für Fußverkehr
- Baustelle Heinrich-Heine-Straße Nr. 48, Aufgabe Fußweg, keine Absperrung auf der Fahrbahn für den Fußverkehr
Der KFZ-Verkehr wird durch solche Baustellen nicht behindert. Der Fußverkehr wird zu Umwegen genötigt. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Für den Ortsverein Schwachhausen Süd/Ost
Rainer Hamann
– Vorsitzender –